Manche Personaler handeln mit Lebensläufen wie Makler mit Wohnimmobilien. Doch wer darf an dem dubiosen Geschäft eigentlich Geld verdienen?
Lebenslauf im Angebot: Was darf’s kosten?
Im Bewerbergeschäft geht es mitunter zu wie auf dem Wohnungsmarkt. Von den vielversprechenden Kandidaten wird ein umfangreiches Mäppchen erstellt, das der Makler ungefragt jedem in die Hand drückt, der nur im Entferntesten Interesse an dem Objekt bekundet. In dieser Tätigkeit erschöpft sich dann auch schon die Leistung des Maklers – die er sich später fürstlich vergüten lässt. Im Wohnungsmarkt ist dieses Vorgehen weithin bekannt, bei Bewerbern eher nicht. Deshalb geschieht es immer noch hin und wieder, dass Unternehmen auf etwas hereinfallen, was sich im Personalerjargon „CV-Trading“ nennt, also der Handel mit Lebensläufen (Curriculum Vitae, CV). Gemeint ist das ungefragte Versenden von Lebensläufen an Unternehmen mit Sofortkasse bei Einstellung.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte es jüngst mit einem solchen Fall zu tun. Dabei bot ein Personaldienstleister auf seiner Internetseite Arbeitgebern kostenlos und unverbindlich Kandidatenprofile an. Ein Unternehmen hatte tatsächlich Interesse und bekam zunächst wunschgemäß drei anonymisierte Profile. Davon ließ es sich eines freischalten und bat um zusätzliche Unterlagen. Einen Monat später war der Arbeitnehmer tatsächlich eingestellt, zu einem Jahresbruttogehalt von 120.000 Euro. Die Rechnung für das Unternehmen kam postwendend und ohne Vorwarnung: 29.000 Euro sollte es für die Leistung des Personalvermittlers berappen. Vor Gericht wurden dann 34510 Euro brutto daraus.
Das Unternehmen fiel aus allen Wolken, der Personalvermittler jedoch entgegnete nur kühl: Der Arbeitgeber habe von seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis haben oder zumindest nachfragen müssen. Personalberatung erfolge immer entgeltlich, zahlungspflichtig sei stets das Unternehmen, nicht der Kandidat.
Die Methode ist durchaus umstritten
Das sahen die Frankfurter Richter jedoch anders: Durch das bloße Zusenden von Kandidatenunterlagen komme noch kein Vertrag zustande. „Ein Fall der Personalberatung liegt hier nicht vor“ (Az.: 5 U 245/12). Der Bundesverband Deutsche Unternehmensberater (BDU) zeigte sich begeistert, denn die Methode des CV-Tradings ist in der Branche durchaus umstritten: „Die Entscheidung war überfällig“, sagte BDU-Vizepräsidentin Regina Ruppert in einer Pressemitteilung. „Wir hoffen, dass hiermit dem massenhaften, beliebigen und oftmals auch ungefragten Versenden von Lebensläufen an Unternehmen ein Riegel vorgeschoben wird.“
Passende und qualifizierte Mitarbeiter ließen sich schließlich schwerlich über ein standardisiertes Serienmail-Angebot finden. Dabei sei der Recruitingerfolg zwangsläufig dem Zufall überlassen. Der Personalberater Christian Pape findet auf seiner Internetseite noch deutlichere Worte: „Unternehmen sollten diese wie sauer Bier angebotene ,Ware‘ als ernst zu nehmende Kandidaten für eine Stellenbesetzung nicht in Erwägung ziehen. Und: Seriöse Bewerber sollten sich auf eine solche Vorgehensweise gar nicht erst einlassen.“